Du kannst die Checkliste mit einem Klick auf den Button downloaden und gerne ausdrucken.
o Liegt eine Freigabe für die Veröffentlichung vor oder kann diese kurzfristig eingeholt werden?
o Sind Hintergründe erforderlich, sollte geklärt werden, welche Größe diese haben müssen.
o Die Anzahl der zu fotografierende Personen bestimmt zu einem erheblichen Teil den zeitlichen und organisatorischen Aufwand.
o Wiederum wichtig für die Aufwandberechnung. Je mehr Bilder bearbeitet werden müssen, umso größer wird der zeitliche Aufwand.
o Der Einsatzzweck bestimmt die Presets bzw. die Art der Fotografie und der Bildbearbeitung.
o Ziele können sein: Bilder für Website, für Social Media, für den Druck einer Broschüre usw. Je nach Verwendungszweck müssen die Bilder evtl. noch skaliert werden.
o Deinen Kalender solltest Du bereithalten und ggf. ein Pre-Shooting vereinbaren.
o Wichtig für weitere Aufträge anderer Kunden => zeitliche Planung, um Überschneidungen zu vermeiden.
o Indoor, Outdoor, in einer Halle usw. Abhängig von der Jahreszeit ist entsprechende Bekleidung notwendig. Niemand mag es, bei eisiger Kälte oder in der Hitze stundenlang warten zu müssen.
o Mit diesem Wissen kannst Du die Fahrtzeiten ermitteln und rechtzeitig vor Ort sein.
o Wenn es keine Parkmöglichkeiten unmittelbar vor Ort gibt, musst Du evtl. einen Rollwagen einplanen, mit dem Du Dein Equipment transportieren kannst.
o Falls ja, muss das rechtzeitig geplant und die Kostenbernahme geklärt sein.
o Falls ja, solltest Du mit der Agentur zuvor Kontakt aufnehmen. Diese spielen i.d.R. nach eigenen Regeln, die Du kennen solltest.
o Falls die Bilder für eine Website bestimmt sind, solltest Du Dir diese zuvor anschauen. Die Gestaltung der Website hat unmittelbaren Einfluss auf Deinen Weißabgleich für die Bildbearbeitung, aber auch für die Wahl des Hintergrundes.
o Nicht nur Frauen legen Wert auf ein ansprechendes Äußeres. Ein Visagist achtet auf glänzende Hautstellen, schminkt die Personen auf Wunsch und sorgt für eine perfekt sitzende Haarpracht. Ist kein Einsatz eines Visagisten geplant, fällt Dir als Fotograf diese Aufgabe zu.
o Der Digital Operator baut am Set die Kamera- und Computertechnik auf und achtet während des Shootings darauf, dass die Bilder korrekt belichtet sind und ein regelmäßiges Backup gemacht wird. Er konvertiert die Daten in das gewünschte Format und stellt diese am Ende des Shootings den Kunden bzw. dem Fotografen zur Verfügung.
o Viele DO’s vermieten den Fotografen zusätzlich eigene Computertechnik und die Kamera und machen am Set kleinere Composings.
o In den meisten Fällen sitzen sie jedoch am Rechner und bauen weder Licht mit auf, noch sind in andere Bereiche involviert.
o Die Kosten für einen Digital Operator – sofern er/ sie nicht vom Unternehmen oder dem Kunden selbst zur Verfügung gestellt wird – werden in der Regel gesondert berechnet. Die Kostenübernahme solltest Du im Vorfeld Deines Angebotes klären.
o Nach den Assistenten und dem Digital Operator fragst Du den Kunden nicht direkt, sondern entscheidest selbst auf Basis der Informationen, die Du vom Kunden erhältst.
o Ideal ist es tatsächlich, wenn Du als Urheber genannt wirst. Dieses erfolgt in der Regel in der Bildunterschrift bzw. an geeigneter – möglichst dominanter – Stelle auf der Website.
o Im Grunde der wichtigste Punkt. Bei größeren Aufträgen (z.B. alle 40 Mitarbeiter eines Unternehmens zzgl. Einiger Produktionsabläufe) ist es seitens der Unternehmen durchaus üblich, dass Du einen sogenannten Lieferantenvertrag abschließen musst. In dem sind die Zahlungskonditionen detailliert geregelt. Manche Unternehmen zahlen grundsätzlich solche Dienstleistungen erst nach drei Monaten. Wenn Dir das zu lang erscheint, solltest Du eine entsprechende Vereinbarung mit dem Auftraggeber treffen oder den Job nicht annehmen.
o Das kann gerade bei größeren Aufträgen, bei denen Du mit Material und Personal in Vorleistung gehen musst, durchaus sinnvoll sein, um notwendige Ausgaben finanziell abzufangen.
o Du solltest Dich an solche zeitlichen Absprachen halten.
o Man muss es mit der Dringlichkeit nicht übertreiben. Manche Kunden reagieren ungehalten, wenn man sie zu sehr unter Druck setzt. Aber die Erfahrung zeigt, dass kein Kunde des Nächtens über ein Angebot bzw. das Gespräch nachdenkt (von wegen – eine Nacht darüber schlafen). Kommt es nach dem Einreichen eines Angebots nicht sofort zu einem Abschluss, darfst Du davon ausgehen, dass es dem Kunden entweder nicht wichtig ist oder offene Fragen bestehen, die ihn von einem Abschluss abhalten. In diesem Fall solltest Du spätestens nach zwei Tagen nachfassen.
o Um keine Rechtsverletzungen zu begehen, solltest Du wissen, ob evtl. noch andere Personen Nutzungsrechte geltend machen (können). Das muss dann vertraglich auch festgehalten werden.
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