Die Natur ist für alle da - oder?

Jürgen Pagel

Die Natur ist für alle da - oder?

Man kann immer wieder nur an den gesunden Menschenverstand appellieren und nein, ich bin weder Blockwart noch irgendeiner, der sonst nichts zu tun hat.

Aber wenn sich immer mehr Fotografen und sogenannte Naturliebende nicht an ein paar Grundregeln halten, muss man sich nicht wundern, wenn der Bauer sauer und das Naturerlebnis zunehmend beschränkt wird.
Ich wohne in einer Gegend, in der es noch sehr viele Obstwiesen gibt. Da ist das Klauen von Obst noch eines der harmloseren Delikte. Da kommen Menschen mit PKW und Anhänger auf die Wiese gefahren und stehlen kistenweise Obst. Und nein, das sind nicht die Besitzer der Grundstücke. Für die gibt es dann nichts mehr zu holen. Das ist um so trauriger, als dass die Früchte dieser Streuobstwiesen zu Apfelsaft, Kirschwasser oder Pflaumenschnaps verarbeitet werden (sollen), also einen Teil des Einkommens der Eigner darstellen.

Da wird auf Wiesen ein Picknick gemacht, der Müll liegen gelassen und im schlimmsten Fall ein Grillfeuerchen gemacht. Also auf privaten Grundstücken, die zwar nicht eingezäunt sind, aber auf Grund ihrer Abgrenzung einwandfrei als solche erkennbar sind. Und wenn dann doch mal einer einen Zaun drumherum zieht, ist der Jammer groß, weil man sich am freien Zugang zur Natur behindert sieht.

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig 
Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden.
Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen. Auch gilt – das ist in den Landesverordnungen geregelt – in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde.

Selfie kann mehrere Tausend Euro Kosten
Die Landschaft und eben auch Felder und Wiesen sind eben kein rechtsfreier Raum. Wer das anders sieht, muss mit Strafen rechnen. So kann der liegen gelassene Hundehaufen mit 50 Euro zu Buche schlagen, selbst eine einfache Bananenschale mit 25 Euro. Wer einen Acker betritt, kann in Baden-Württemberg beispielsweise mit bis zu 15.000 Euro möglichem Bußgeld belangt werden. Zu der Ordnungswidrigkeit können Schadenersatzansprüche des Landwirts kommen.

Kommunikation hilft
Wer auf Fotos aus dem Raps- oder dem Weizenfeld nicht verzichten möchte, sollte reden. Und zwar mit dem Eigentümer. Klar muss man sich dann auch mit einer Ablehnung zufriedengeben. Aber der Ansatz eines vorsichtigen Anfragens ist auf jeden Fall der richtige Weg.

Vorsicht bei kommerziellen Shootings
Was für den Privatmann oder die Privatfrau gilt, hat bei gewerblichen Shootings keine Gültigkeit. Hier herrscht ein generelles Betretungsverbot. Die bayerische Landesregierung geht gegen gewerbliche Fotografen, die Tagesausflüge und Workshops zwecks Fotografie in der freien Natur ohne Genehmigung der Behörden anbieten, mittlerweile rigoros vor. Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber es wäre sicher von vorteilhaft, zuvor auf dem zuständigen Rathaus nachzufragen, ob ein solches Treiben in Ordnung geht. Das erspart unter Umständen hohe Geldstrafen und eine Menge Ärger.

Grundsatz
Ein Aufenthalt in der Natur sollte stets von dem Gedanken beseelt sein, alles so zu verlassen, wie man es vorgefunden hat. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber die Erfahrung lehrt, dass nicht alle das so handhaben.
Oberste Fotografenregel: Alles so belassen, wie es ist und wenn es doch einmal verändert werden muss (Äste, Zweige, Laub beseitigen oder ähnliches) – der Bildkomposition zuliebe, dann bitte wieder zurücklegen.

©2024 Jürgen Pagel | Neunzehn58.com

Neunzehn58 Photographie

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