Wasserzeichen und Signaturen - eine Hassliebe

Wasserzeichen und Signaturen - eine Hassliebe

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Es gibt wohl kaum etwas in der Fotografie, über das mehr gestritten wird als über die sogenannten Wasserzeichen oder Signaturen auf oder in einer Fotografie.

Hintergrund
Wasserzeichen sind in Papier durch unterschiedliche Papierstärken eingebrachte, mittels Lichtdurchlass erkennbare Bildmarken und dienten ursprünglich zur Kennzeichnung der herstellenden Papiermühle. Sie werden unter anderem als ein Sicherheitsmerkmal bei Banknoten und Briefmarken sowie in Personaldokumenten eingesetzt. Da Wasserzeichen ein bestimmtes Vorgehen benötigen, um wahrnehmbar zu sein (Papier gegen das Licht halten), werden nicht wahrnehmbare Markierungen in digitalen Inhalten, die ebenfalls nur mit einem vorgegebenen Verfahren detektiert werden können, als digitale Wasserzeichen bezeichnet. [Wikipedia]

Viele Fotografen sprechen von „Wasserzeichen“, meinen jedoch etwas anderes – nämlich eine Signatur. Sie signieren ein Bild mit einem elektronischen „Stempel“, einem Schriftzug oder einem Logo, um die Fotografie als ihr urheberrechtliches Eigentum auszuweisen.

Warum ein Wasserzeichen bzw. eine Signatur?
Grundsätzlich ist jede Fotografie urheberrechtlich geschützt. Daran ändert auch ein Verkauf des Bildes nichts. Das Urheberrecht verbleibt beim Eigentümer, dem Ersteller der Fotografie. Wird das Bild gegen den Willen (außerhalb eines Vertragswerkes) des Eigentümers verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber ist somit berechtigt, einen Schadensersatz geltend zu machen. Die Spanne liegt nach geltender Rechtsprechung zwischen 50-375 Euro pro Bild - je nachdem, ob das Bild gewerblich genutzt wurde oder lediglich der Urheber nicht genannt worden ist. Allerdings handelt es sich in der Rechtsprechung jeweils um Einzelfälle. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall vorzuziehen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild durch eine Signatur geschützt wurde oder nicht, denn dieser Umstand ändert nichts am Urheberrecht. 

Vorteile von Wasserzeichen bzw. Signaturen sind:
• Die Fotografien sind leichter zu identifizieren.
• Sie weisen darauf hin, dass die Bilder urheberrechtlich geschützt sind (wobei sie das auch ohne eine Signatur sind).
• Sieht jemand ein signiertes Bild, kann er Kontakt zwecks Kaufs oder Lizensierung aufnehmen.
• Wasserzeichen, die Bildfüllend sind, verhindern in der Regel den Bildklau.

Nachteile von Wasserzeichen bzw. Signaturen sind:
• Signaturen können – abhängig von der Größe und der Aufmachung – den Blick vom eigentlichen Motiv ablenken.
• Signaturen oder Wasserzeichen stören in der Mehrzahl der Anwendungen.
• Wasserzeichen und Signaturen sind in der Regel Logos mit eigenen Farben, welche nicht komplementär mit den Farben im Bild sind und die Harmonie stören.
• Wird ein Wasserzeichen oder eine Signatur aus welchem Grund auch immer geändert, müssen die Änderungen auf alle Bilder angewendet werden. Das zieht einen enormen Aufwand nach sich.

Ein wirklich guter Grund, der für ein Wasserzeichen oder eine Signatur spricht, ist der Wiedererkennungswert. Der liegt zum einen im Bildstil. Innerhalb eines Portfolios entwickelt jeder Fotograf einen unverwechselbaren Bildstil. Sei es durch die Motivwahl, die Art und Weise der Bildkomposition oder durch die Verwendung von Presets – im Idealfall soll der Betrachter erkennen, von welchem Fotografen das Bild erstellt wurde.
Oftmals jedoch handelt der Fotograf im Kundenauftrag und hat bei der Erstellung nicht die Möglichkeit, seinen Bildstil konsequent umzusetzen, weil der Kunde es anders möchte oder das Genre dies nicht zulässt.
In solchen Fällen kann es aus Gründen des Marketings sinnvoll sein, das Bild mit einem „Stempel“ in Form eines Wasserzeichens oder einer Signatur zu versehen, um Kontaktdaten zu übermitteln oder um Aufmerksamkeit für den Fotografen oder die Agentur zu erzielen.

Empfehlung
Verwenden Sie für eine Signatur ausschließlich schwarz oder weiß. So vermeiden Sie einen farblichen Konflikt mit Ihren Bildern. Für die Art und Weise der Signatur (Druckbuchstaben, Handschrift, künstlerisch verschnörkelte Unterschriften oder Logo) gibt es keine allgemeingültigen Vorgaben. Auch in der Gestaltung des Inhalts sind Sie frei. Das kann Ihre Website, Ihr Name oder ein Copyright-Zeichen mit Namen des Fotografen und der Jahreszahl sein.
Bei der Gestaltung sollten Sie allerdings große Sorgfalt aufwenden, um nicht nachträglich bei Nichtgefallen alle Bilder erneut anpassen zu müssen.
Vermeiden Sie die Verwendung von Google-Fonts. Diese waren erst kürzlich Ursache für Abmahnungen.
Sie können eine Signatur selbst erstellen. Dazu verwenden Sie ein vorhandenes Schreibprogramm wie MS Word oder Pages (Mac), entwerfen Ihren Schriftzug und stellen diesen anschließend als PNG oder JPEG frei. Sie können dann die freigestellte Bilddatei in jedem Bildbearbeitungsprogramm vor dem Export der Bilder einfügen.

Legen Sie Wert auf eine künstlerische Gestaltung, können Sie sich einen individualisierten Schriftzug erstellen lassen. Die Kosten dafür betragen je nach Aufwand zwischen 30 und 50 Euro. Ob es Ihnen den Betrag Wert ist, müssen Sie selbst entscheiden.

Wasserzeichen, die sich über das gesamte Bild ausbreiten, sind optisch meist wenig ansprechend, haben allerdings den Vorteil, dass sie nicht entfernt werden können und das Bild für einen Nutzer unbrauchbar machen. Allerdings stört das beim Betrachten erheblich.
Signaturen, die unscheinbar positioniert die Betrachtung nicht stören, können häufig durch einen Beschnitt des Bildes entfernt werden. Wer also Ihr Bild einer unvereinbarten Nutzung zuführen möchte, wird dies tun – mit oder ohne Signatur.

©2024 Jürgen Pagel | Neunzehn58

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